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Ferienjob: Einkommen zum Teil anrechnungsfrei
Ab dem 1. Juni 2010 werden Einnahmen aus einem Schüler-Ferienjob nicht mehr auf die Arbeitslosengeld-II-Leistungen angerechnet. Dies gilt allerdings nur, wenn das Einkommen 1.200 Euro nicht überschreitet. Weiterhin profitieren nur Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen Anspruch auf ein Ausbildungsgehalt haben, von der neuen Regelung.
Darüber hinaus darf der Betroffene in den Schulferien nur insgesamt vier Wochen jährlich arbeiten. Durch die Neuregelung wollen das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium vermeiden, dass für Jugendliche wie durch die bisherige Einkommensanrechnung der Arbeitsanreiz verloren geht.
