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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Qualitätsnorm für Seniorenwohnungen

Viele Verkäufer preisen in Anzeigen oder Prospekten ihre Seniorenwohnungen als „rollstuhlgerecht“ oder „barrierefrei“ an. Da diese Begriffe rechtlich jedoch nicht definiert sind, steht dem Wohnungskäufer nur das zu, was im Kaufvertrag steht. Da aber viele Vertragsentwürfe den Käufer benachteiligen, hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Thema beschäftigt. Die Richter kamen dabei zu dem Schluss, dass Seniorenwohnungen der Qualitätsrichtlinie DIN 18025 entsprechen sollte.

Erst dann könne der Bauträger oder Verkäufer sein Wohneigentum mit dem Prädikat „behinderten- und rollstuhlgerecht“ versehen. Die DIN 18025 regelt das barrierefreie Bauen im Detail und gilt in vielen Bundesländern als Grundlage für die Bundesbauordnung (Az.: 23 U 11/08).




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